Annahmekatalog

  • Baumischabfälle
  • Kartonagen, Papier, Folien, Kunststoffe
  • Boden, Bauschutt, Straßenaufbruch
  • Schrott und Metalle, sowie Nichtmetalle
  • Holz (behandelte und unbehandelte Hölzer der Kategorien A I bis A III)
  • und weitere Abfälle...

Wir überlassen unsere Umwelt nicht dem Zufall

Die remex Entsorgungsgesellschaft Borken mbH ist als Entsorgungsfachbetrieb berechtigt, die nachfolgenden Abfälle zu lagern, zu behandeln und zu verwerten.

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Abfallschlüssel
 
Abfallbezeichnung gemäß AVV
 
03 01 01 Rinden und Korkabfälle
03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, welche unter 03 01 04 fallen
03 03 07 Mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
10 12 08 Betonabfälle und Betonschlämme (hier: keine Betonschlämme)
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 04 Verpackungen aus Metall
15 01 03 Verpackungen aus Holz
15 01 05 Verbundverpackungen
15 01 06 Gemischte Verpackungen
15 01 09 Verpackungen aus Textilien
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02 01 Holz
17 02 03 Kunststoffe
17 02 04* Glas, Kunststoffe und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09 03* Sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02, 17 09 03 fallen
19 12 01 Papier und Pappe
19 12 02 Eisenmetalle
19 12 03 Nichteisenmetalle
19 12 04 Kunststoff und Gummi
19 12 07 Holz, mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 09 Mineralien (z. B. Sand, Steine)
19 12 12 Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
20 01 01 Papier und Pappe/Karton
20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 037 fällt
20 01 39 Kunststoffe
20 02 02 Boden und Steine
20 02 03 Andere biologisch nicht abbaubare Abfälle
20 03 01 Gemischte Siedlungsabfälle
17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält (Verpackt nach TRGS)
17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält (Verpackt nach TRGS)
17 06 05* asbesthaltige Baustoffe (Verpackt nach TRGS)
10 09 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen
10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
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