Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen

 

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handeln (§ 4 Abs. 1 BGB).

Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im oben genannten Sinne.

 

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der – ggfs. nachfolgenden – Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 1 Woche nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Falle nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrags zustande, sofern eine solche erstellt wird. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

2. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden werden.

 

3. Sofern der Kunde Verbraucher ist und die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 

 

§ 3 Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag

 

1. Der Verbraucher, der einen Vertrag nach Maßgabe des Fernabsatzgesetztes geschlossen hat, hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Das Widerrufungsrecht besteht jedoch nicht bei Lieferung von Ware, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

 

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufrechts bei einem Bestellwert von bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

 

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen.

 

 

§ 4 Preise

 

1. Den Preisbestimmungen liegen unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die dort genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend.

Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

 

2. Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungs-, Material-, Energie-, Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter etc.) in der Zeit vom Vertragsabschluss bis zum vertraglichen vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der angebotenen bzw. bestätigen Preise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen, insbesondere eine angemessene Erhöhung zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde Verbraucher, gelten vorstehende Regeln nicht für solche Waren, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert werden sollen; es sei denn, es handelt sich um Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses geliefert oder erbracht werden sollen.

 

3. Die Preise für Lieferungen verstehen sich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Gewichte unterliegen den üblichen Abweichungen. Als Berechnungsgrundlage gilt das in unserm Werk auf einer amtlich geprüften Waage ermittelte Gewicht.

 

 

§ 5 Zahlungen

 

1. Soweit nichts ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 8 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.

 

2. Verzugszinsen werden, sofern der Schuldner Verbraucher ist, mit 5 % pro Jahr über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB und sofern er Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, mit 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Wir behalten uns vor, im Einzelfall einen weiteren und ggfls. höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

3. Zahlung auf Schulden des Auftraggebers werden zunächst auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die dem Auftraggeber lästigere, unter mehreren lästigen auf die ältere Schuld und bei gleich alten Schulden auf jede Schuld verhältnismäßig angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.

 

4. Bei Überweisungen gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag unserem Konto vorbehaltlos und endgültig gutgeschrieben ist. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderen Vereinbarungen und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Erst mit der Einlösung des Schecks/Wechsels bzw. der vorbehaltlosen und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages bzw. des Wechselbetrages gilt die Zahlung als erfolgt.

 

5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gleiche gilt soweit der Auftraggeber, Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

 

6. Kommt der Auftraggeber schuldhaft in Zahlungsrückstand, so sind wir befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, im Umfang der Forderung, mit der sich der Auftraggeber schuldhaft im Rückstand befindet, Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Art der Sicherheitsleistung zu: Dasselbe Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht dem Verwender auch dann zu, wenn für den Verwender nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Kunde kreditwürdig ist oder wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Erbringt der Kunde auf Verlangen die Sicherheitsleistung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

1. Gegenüber Verbraucher behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel bzw. Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

 

3. Sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtliches Sondervermögen ist, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwarten. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.

 

4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden, sofern er Unternehmer, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Kunden gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit dem Kunden gehörenden Gegenständen vermischt wird.

 

 

§ 7 Fristen und Termine

 

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung, bei späterer Anlieferung des zu bearbeitenden Materials durch den Auftraggeber oder in dessen Auftrag oder, wenn für unsere Leistung eine Mitwirkungshandlung des Kunden erforderlich ist, erst zu diesem Zeitpunkt.

 

2. Nachträgliche Änderungswünsche verlängern die Leistungszeit angemessen.

 

 

§ 8 Gefahrübergang

 

1. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Kunden über.

 

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.

 

 

§ 9 Gewährleistung

 

1. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, muss er uns offensichtliche Mängel innerhalb der Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft dann die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorrausetzungen, insbesondre für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtstätigkeit der Mangelrüge.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft der Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

 

2. Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein rücktrittsrecht zu.

 

3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

 

4. Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für den Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

 

5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

 

§ 10 Haftungsbeschränkungen

 

Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie gegenüber Verbrauchern haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung gegenüber Unternehmen, juristischer Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen Sondervermögen für leichte und einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes handelt. Bei Verletzungen einer solchen vertragswesentlichen Pflicht haften wir jedoch nur für die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

 

 

§ 11 Gerichtsstandvereinbarung und Rechtswahl

 

Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bocholt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag mit uns unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Unabhängig davon sind wir jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des internationalen Kaufrechts.

 

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrags davon unberührt.

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